Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Apartments / Ferienwohnungen by Intermezzo

 

Allgemeines:

 

Die hier vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, welche mit „Adolf + Angelika Kotapski GbR“ (nachfolgend Betreiber genannt) abgeschlossen werden. Andere AGB als diese hier werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn der Betreiber diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

 

Preiserhöhungen:

 

Preise können nach dem Vertragsabschluß dann modifiziert werden, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und der Erbringung der Leistung mehr als 4 Monate beträgt. In diesem Fall ist eine entsprechende Preiserhöhung zulässig, wenn die gesetzliche Mehrwertsteuer erhöht wird oder im Hotel- und Gaststättenbereich Kostensteigerungen eingetreten sind. Beträgt die Preiserhöhung über 5 % des vereinbarten Preises, ist der Vertragspartner zum Rücktritt berechtigt.

 

Reservierungen:

 

Reservierungen sind für beide Vertragspartner verbindlich. Der Vertrag kann grundsätzlich nicht einseitig gelöst werden. Ein Rücktritt kann grundsätzlich nur im Einverständnis mit dem Betreiber erfolgen. Dem Betreiber steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen. Eine ausdrücklich als solche bezeichnete verbindliche Option ist bis spätestens 42 Kalendertage vor dem Ankunftstag verbindlich auszuüben oder zurückzugeben. Ausgeübte Optionen werden wie feste Reservierungen behandelt. Der Betreiber ist ohne rechtzeitige verbindliche Ausübung der Option berechtigt, die freigehaltene Leistung anderweitig zu vergeben.

 

Der Betreiber ist berechtigt, bei Vertragsabschluß oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

Der Vertragspartner erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten. Sollten vereinbarte Räumlichkeiten nicht verfügbar sein, wird sich der Betreiber bemühen, gleichwertigen Ersatz in anderen Objekten zur Verfügung zu stellen.

 

An- und Abreise:

 

Reservierte Zimmer stehen dem Vertragspartner ab 14:00 Uhr des Anreisetages zur Verfügung. Am Abreisetag sind die Ferienwohnungen, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, bis 11:00 Uhr zu räumen.

 

Nutzung und Weitervermietung:

 

Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.

Ist der Besteller nicht gleichzeitig Nutzer oder bestellt er zu Lasten eines anderen, so haften beide als Gesamtschuldner.

 

Zahlung und Rechnungen:

 

Rechnungen sind grundsätzlich sofort nach Erhalt und ohne Abzug von Skonto fällig. Zahlungen können bar bzw. mittels EC-Karte, VISA und Master-Karte erfolgen. Bei Zahlungsverzug ist der Betreiber berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem am Fälligkeitstage geltenden Basiszinssatz zu berechnen, wenn nicht ein Verzugsschaden in anderer Höhe nachgewiesen wird. Der Vertragspartner kann mit Gegenforderungen gegen den Betreiber nur insoweit aufrechnen, als seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Der Zahlungsverzug auch nur einer Rechnung berechtigt den Betreiber alle weitern und zukünftigen Leistungen für den Kunden einzustellen bzw. von einer Vorauszahlung in Höhe von 100% abhängig zu machen. Der Betreiber entscheidet darüber ohne Ankündigung. Bei einer Gesamtreservierung über mehr als 10 Übernachtungen behält sich der Betreiber vor, eine Vorauszahlung in Höhe von 50% der bestellten Leistungen, wenn der Kunde seinen Wohnsitz im Ausland hat, in Höhe von 100% der bestellten Leistung zu fordern. Dieser Betrag ist 14 Kalendertage vor Anreise fällig. Bei Reservierungsabschluß für Ferienwohnungen behält sich der Betreiber vor, eine Vorauszahlung in Höhe von 20% der bestellten Leistung zu fordern.

Nimmt ein Kunde vertragliche Leistungen, die er im Voraus bestellt oder reserviert hat, nicht ab, so bleibt er zur Zahlung des vereinbarten Preises in folgender Höhe verpflichtet:

 

  • bei Stornierung im Zeitraum bis zum 42.Kalendertag vor dem vereinbarten Leistungszeitraum berechnen wir keine Stornogebühren
  • bei Stornierung im Zeitraum von 42.- 31. Kalendertag vor dem vereinbarten Leistungszeitraum werden 10% der bestellten Leistungen,
  • bei Stornierung im Zeitraum von 30. und 9. Kalendertag vor dem vereinbarten Leistungszeitraum werden 50% der bestellten Leistungen,
  • bei Stornierung im Zeitraum vom 8. Kalendertag bis zum vereinbarten Leistungspunkt werden 80% der bestellten Leistungen, bezogen auf den vereinbarten Preis der bestellten Leistungen, fällig.

 

Stornierungsgebühren werden um den Betrag der Logis vermindert, die durch die Weitervermietung der stornierten Ferienwohnungen zum bestellten Termin erzielt werden können. Ist die bestellte Leistung teilbar und nur ein Teil der Leistungen nicht abgenommen, so werden die Stornokosten nach Maßgabe der Abstufung des vorstehenden Absatzes auf der Basis des auf diesen Leistungsteil entfallenden Betrages der bestellten Leistung fällig. Der Nachweis höherer ersparter Aufwendungen durch den Vertragspartner bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt.

 

Sicherheit und höhere Gewalt:

 

Wird durch einen Vertragspartner der Geschäftsbetrieb oder die Sicherheit des Betreibers oder dessen Gäste gefährdet, so kann sich der Betreiber vom Vertrag lösen. Dies gilt auch im Falle höherer Gewalt uns sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, wenn dadurch die Leistung des Betreibers unmöglich, unzumutbar oder für den Vertragspartner ohne Interesse ist.

Die vertragliche Haftung des Betreibers für bei Abschluß des Vertrages vorhandene Mängel, die nicht infolge eines Umstandes eingetreten sind, welchen der Betreiber zu vertreten haben, ist ausgeschlossen.

 

Schadensersatz und Haftung:

 

Der Betreiber ist zum Ersatz von Schäden¬ gleich aus welchem Rechtsgrund nur verpflichtet, soweit

 

  • der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Betreibers oder Fehlen zugesicherter Eigenschaften beruht; oder
  • der Betreiber eine vertragswesentliche Pflicht schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt; oder
  • der Schaden auf einen vom Betreiber zu vertretenden Fall von Verzug oder Unmöglichkeit zurückzuführen ist; oder
  • der Schaden durch eine Versicherung abgedeckt werden kann, welche der Betreiber abgeschlossen hat oder zumutbar hätte abschließen können; oder sich in dem Schaden eine typische Gefahr für Leben oder Gesundheit realisiert.

 

Für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, Verzug oder Unmöglichkeit haftet der Betreiber, soweit ihm kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, nur für vorhersehbare und unmittelbare Schäden. Soweit Schadenersatzansprüche nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt sind, umfasst dieser Ausschluss oder die Beschränkung auch Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie Ansprüche gegen Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Betreibers. Unberührt von vorstehenden Regelungen bleibt die Haftung für eingebrachte Sachen.

 

Soweit dem Gast ein Stellplatz auf einem Apartment-Parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsauftrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Apartment-Parkplatz abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalt haftet der Betreiber nicht, soweit der Betreiber nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Betreibers.

Der Vertragspartner ist verpflichtet, etwaige Mängel unverzüglich, spätestens bei Abreise dem Betreiber anzuzeigen. Ansprüche des Vertragspartners sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Leistungserbringung gegenüber dem Betreiber schriftlich geltend zu machen. Ansprüche des Vertragspartners verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Kalendertage, an dem die Leistungserbringung nach dem Vertrage beendet werden sollte.

 

Mündliche oder schriftliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das gleiche gilt für den Verzicht auf die Schriftformerfordernis.

 

Sollten einzelne dieser AGB´s unwirksam oder nichtig sein bzw. werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit der übrigen Vertragsinhalte. Die beiden Vertragsparteien verpflichten sich, die rechtsunwirksame Bestimmung durch eine Rechtswirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck und dem sinngemäßen Inhalt der ungültigen am nächsten kommt, zu ersetzen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.